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Auf dem Podium
- Ann M. Dällenbach (53) ist Theolog:in und setzt sich für die «Ehe für Alle» ein.
- Sabine Weber (52) ist im Vorstand des nationalen Komitees Ehe für alle
- Uriel Seibert (30) ist Co-Präsident der *jevp und Grossrat im Kanton Aargau
- Marc Jost (47) ist Generalsekretär der Schweizerischen Evangelischen Allianz und EVP-Politiker im Kanton Bern und lebt mit seiner Familie in Thun.
- Moderation: Lara Thurnherr (21)
Mehr zur Abstimmung:
Hin und wieder hört man kritische Bemerkungen über den Begriff «Pride-Parade». Das Wort «pride», also Stolz, im Bezug auf Homosexualität, sei unangebracht. Immerhin habe man selber nichts zur eigenen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität beigetragen. Und überhaupt impliziere dieser Stolz eine Überlegenheit gegenüber der Heterosexualität – obwohl es doch eigentlich schon lange keine Rolle mehr spiele, ob man schwul, lesbisch, bi- oder heterosexuell sei. Gesetzlich ist das nicht ganz richtig. Heute haben gleichgeschlechtliche Paare verfassungsrechtlich kein «Recht auf Ehe». Mit der heute möglichen eingetragenen Partnerschaft haben lesbische Paare keinen Zugang zur Samendatenbanken in der Schweiz. Das soll sich nun mit der «Ehe für Alle», einer parlamentarischen Initiative von Kathrin Bertschy, auf gesetzlichem Weg ändern.
Argumente des Referendumskomitees
Ein überparteiliches Komitee ergriff gegen diese Vorlage das Referendum, am 26. September kommt dieses Referendum zur Abstimmung. Die ReferendumsführerInnen argumentiereren, eine verfassungsmässiges Recht könne nicht auf gesetzlichem Weg ausgeweitet werden. Dazu brauche es eine Verfassungsänderung. Ausserdem sei die Samenspende für lesbische Paare rechtlich und moralisch bedenklich. Die Kinder, die in einer Familile mit zwei Müttern aufwachsen, würden unter Identitätsproblemen leiden. Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung seien laut Verfassung ausserdem lediglich bei der Indikation von Unfruchtbarkeit und lediglich als letztes Mittel anzuwenden. Lesbische Paare seien nicht «unfruchtbar».
Argumente der Befürworter
Auch die Befürworter der «Ehe für Alle» argumentieren mit der Verfassung. Neben der Rechtsgleichheit sei auch die persönliche Freiheit betroffen. Die selektive Erlaubnis, eine Ehe einzugehen, schränke eine Personengruppe unnötig ein. Heute gäbe es bereits eine Vielfalt von Familienmodellen, die Vorstellung einer Kernfamilie verändert sich stetig und sei nicht zwingend mit dem Recht auf Ehe verknüpft. Ausserdem schütze das Recht auf Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auch das Kind, in dem es, beispielsweise beim Tod eines Elternteils, rechtlich abgesichert sei. Eine Schweiz ohne «Ehe für Alle» bliebe rückständig, unfair und diskriminierend.