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Covid-19-Gesetz: Worum geht’s?

Erneut werden wir im November über das Covid-19-Gesetz abstimmen. Die Fassung vom 19. März enthält Rechtsgrundlagen für weitere Finanzhilfen und für das international gültige Covid-Zertifikat. Was passiert, wenn wir diese Fassung annehmen, welche Folgen hat eine Ablehnung?


Gymnasium Thun, Standort Schadau (Seestrasse 66, 3604 Thun)


Die Pandemie beschäftigt uns nach wie vor und am 28. November 2021 stimmen wir über die Fassung des Covid-19-Gesetzes vom 9.3.2021 ab.

Befürworter der Vorlage

Viele halten die am 19.3.2021 vom Parlament beschlossenen Änderungen des COVID-19-Gesetzes für einen notwendigen Schritt, um eine wirksame Bekämpfung der Pandemie nach rechtstaatlichen Prinzipien zu ermöglichen. Konkret geht es dabei um weitere Finanzhilfen, die Rechtsgrundlage für ein international gültiges Covid-Zertifikat und für die Aufrechterhaltung eines Contact Tracing Systems. 

Gegner der Vorlage

Andere ergriffen dagegen das Referendum, weil sie darin eine angemessene Gelegenheit sahen, Zweifel oder Kritik am Vorgehen des Bundesrates zu äussern. Wieder andere bezeichnen die Vorlage als Freifahrtschein für Massenüberwachungoder halten die Zertifikatspflicht für eine grundrechtswidrige Diskriminierung Ungeimpfter.

Klar ist: Wir müssen miteinander nicht nur darüber reden, WAS wir denken, sondern auch WARUM wir es denken. Fundierte Argumente zu formulieren ist zwar umständlicher, als vorschnell Forderungen zu stellen. Versuchen wir es doch trotzdem, am 3. November, 19:00, im Gymnasium Thun Schadau. 

Das Podium

  • Nils Fiechter (25) ist politisch aktiv bei der Jungen SVP und gegen das COVID-19-Gesetz. 
  • Heinz Siegenthaler (66) ist Nationalrat und Mitglied der Mitte Fraktion.
  • Viola Rossi (23) ist Co-Präsidentin von «MASS-VOLL».
  • Reto Heiz (62) ist ehemaliger Präsident und Unterstützer des Verbandes Wirtschaft Thun Oberland.
  • Andreas Kyriacou ist Präsident der Freidenker Schweiz und im Komitee „Ja-Kampagne der Zivilgesellschaft“
  • Lara Thurnherr Moderatorin

Das Covid-19-Gesetz

Das COVID-19-Gesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Massnahmen des Bundesrates, ausserhalb des verfassungsmässigen Notrechtes. Letzteres bildete die Grundlage für die raschen Massnahmen am Anfang der Pandemie. Die erste Fassung trat am 25. September 2020 in Kraft und wurde in der Abstimmung vom 13. Juni 2021 bestätigt. Das COVID-19-Gesetz wurde im Verlauf der Pandemie angepasst. Gegen die Fassung vom 19. März 2021 wurde das Referendum eingereicht, am 28. November stimmen Schweizer StimmbürgerInnen darüber ab. Wenn das COVID-19-Gesetz vom 19. März abgelehnt wird, gelten die darin erwähnten Massnahmen noch bis März 2022.