Heute in den Schlagzeilen – morgen Schnee von gestern. Wir alle kennen sie, die Aufregerthemen. Sie polarisieren, werden intensiv diskutiert und können Ärger oder Empörung auslösen. Beispiele gefällig? Gendergerechte Sprache, Frauenquote, Tempo 30, Jogginghosen in der Schule … Wir haben noch ein paar mehr gesammelt.
Arbër Shala (32)
Manchmal sind die lautesten Debatten die, die längst überholt wirken – so scheint es bei der neuen Helmpflicht in Italien. Seit dem 1. November gilt dort auf allen Skipisten eine generelle Pflicht, einen Helm zu tragen – ganz gleich ob beim Skifahren, Snowboarden oder Rodeln. Wer das missachtet, riskiert eine Busse von bis zu 150 Euro, im Wiederholungsfall droht sogar der Entzug des Skipasses.
Doch erstaunlich: Die Regelung trifft kaum auf massiven Widerstand. Denn: Zwischen 95 und 97 Prozent der Wintersportler:innen in Italien tragen laut Angaben bereits freiwillig einen Helm. Viele haben sich also längst daran gewöhnt – das Gesetz holt nur nach, was die Szene längst lebt.
Trotzdem bleibt die Frage: Ist all der Wirbel nötig? Der Aufwand zur Kontrolle ist beträchtlich, und die Skiliftbetreiber haben formal wenig Handlungsmacht. In der Schweiz etwa gibt es keine gesetzliche Helmpflicht – 95 Prozent tragen trotzdem bereits einen Helm, sagt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU).
Mit anderen Worten: Die neue Helmpflicht wirkt wie ein Aufregerthema von gestern. Sie sorgt für Schlagzeilen – aber in der Realität dürfte sich kaum viel ändern. Die meisten sind ohnehin versichert, bereits gut ausgestattet und überzeugt: Ein Helm ist unbestritten sinnvoll, auch ohne ein solches Gesetz, und längst fester Bestandteil des Wintersports.
Helmut Segner (71)
Ein Automatismus: Bevor ich mit dem Auto losfahre, greife ich nach dem Sicherheitsgurt und schnalle mich an. Falls ich es doch einmal vergessen sollte, erinnert mich mein Auto mit einem giftigen Piepston daran, dass ich das Anschnallen gefälligst nachzuholen habe. Das Anschnallen beim Autofahren ist heute eine Selbstverständlichkeit.
Das war bei der Einführung der Gurtpflicht in den 1970ern ganz anders. Damals war das Thema ein Aufreger, der zu hitzigen Auseinandersetzungen führte. Zwar gab es gute Gründe für die Gurtpflicht, denn in den 1970ern starben auf Schweizer Strassen jährlich fast 2000 Menschen (zum Vergleich: im Jahr 2024 waren es noch 250 Verkehrstote). Um die Zahl der im Autoverkehr getöteten und verletzten Personen zu begrenzen, kam der Vorschlag zur Einführung des Sicherheitsgurtes auf. Der Drei-Punkt-Gurt war bereits 1959 von einem schwedischen Ingenieur entwickelt worden, und zahlreiche Tests hatten gezeigt, dass er die Sterblichkeit wie auch das Verletzungsrisiko bei Autounfällen signifikant verringern kann.
«Die Anschnallpflicht wurde als diktatorische Massnahme des Staates betrachtet.»
Helmut Segner
Auf den ersten Blick also eine gute Sache. Aber als der Bundesrat 1976 die Pflicht, sich beim Autofahren anzuschnallen, per Verordnung einführte, schlugen die Wellen hoch. Die Gegner wehrten sich gegen das sogenannte «Gurten-Obligatorium», das sie als Zwängerei und als Eingriff in ihre Freiheit empfanden. Die Anschnallpflicht wurde als diktatorische Massnahme des Staates betrachtet. In den Augen der «Freiheits-Gurtler» war die Frage, ob man sich beim Autofahren anschnallt oder nicht, eine reine Privatsache, in die der Staat gefälligst nicht hineinzureden hat. Der damalige Justizminister Kurt Furgler reagierte genervt auf diese Argumentation: «Darf ich Sie fragen, ob Sie sich in Ihren Freiheitsrechten verkürzt fühlen, wenn Sie vor einer roten Ampel anhalten?». (Nebenbei: Es ist interessant, wie sich Diskussionen wiederholen: Während der Corona-Pandemie gab es ähnliche Argumente gegen die staatlich verordnete Maskenpflicht).
Die Anschnallpflicht war jedoch nicht nur wegen des Disputs um Freiheit oder Zwängerei umstritten, sondern auch, weil sie Ängste auslöste: Durch das Anschnallen sei man bei einem Unfall im Auto gefangen und könne bei lebendigem Leibe verbrennen. Oder wenn das Auto ins Wasser stürzt, könne man sich nicht befreien und würde ertrinken. Unvergessen das Titelbild des deutschen Magazins «Spiegel» von 1975, das eine blutende Frau angeschnallt in einem verunfallten Auto zeigt, zusammen mit der Schlagzeile «Gefesselt ans Auto».
»Darf ich Sie fragen, ob Sie sich in Ihren Freiheitsrechten verkürzt fühlen, wenn Sie vor einer roten Ampel anhalten?»
Kurt Fugler
Die Kontroverse um die Anschnallpflicht entwickelte sich kabarettmässig weiter: Kurz nachdem der Bundesrat die Anschnallpflicht eingeführt hatte, fuhr der Walliser Jean-Pierre Favre, ohne sich anzuschnallen, bei einem Polizeiposten vor und forderte die Beamten auf, ihm für diese Ordnungswidrigkeit eine Busse auszustellen – was sie dann auch taten. Daraufhin reichte der Walliser vor Gericht eine Klage gegen die Busse und das Gurten-Obligatorium ein. Tatsächlich entschied das Bundesgericht 1977, dass dem Bundesrat die gesetzliche Grundlage fehle, eine Anschnallpflicht per Verordnung einzuführen. Als Reaktion auf das Bundesgerichtsurteil schuf der Bundesrat 1979 eine gesetzliche Grundlage für die Anschnallpflicht. Gegen dieses Gesetz wurde von den Gegnern der Anschnallpflicht das Referendum ergriffen. Innerhalb kurzer Zeit konnte Jean-Pierre Favre über 90’000 Unterschriften für das Referendum sammeln. Nach einem sehr heftigen und emotionalen Abstimmungskampf wurde schliesslich im November 1981 das Gurten-Obligatorium mit der hauchdünnen Mehrheit von 51,6 Prozent angenommen.
Schnee von gestern, oder würde eine Abstimmung zur Anschnallpflicht auch heute nur knapp angenommen?
Rebecca Horner (24)
Für mich war es immer selbstverständlich, dass man im Zug nicht rauchen darf. Zur Zeit der Einführung von Nichtraucherzügen (das war 2005, da war ich 4 Jahre alt) war ich noch viel zu jung, um die Diskussion richtig zu verstehen und ich habe keine Erinnerungen an den Diskurs. Ich habe jedoch einige vage Erinnerungen daran, dass die Restaurants das Rauchen im Innenraum verboten (2010).
Deshalb war ich etwas überrascht, als ich im SRF-Archiv auf einen kurzen Beitrag ursprünglich aus der Sendung 10vor10 am 29. November 2005 stiess, der zeigte, wie sich einige Leute dazumal über dieses Thema aufgeregt hatten. Die Reporterin berichtet zwar von grosser Akzeptanz des Rauchverbots unter den Rauchern, jedoch empfinden es die interviewten Raucher damals etwas anders: Sie sprechen über Einschränkung der persönlichen Freiheit, «Verarschung» und ein Mann wollte vom öffentlichen Verkehr sogar zurück auf das Auto wechseln. Jedoch gab es auch Raucher im Interview, die die Änderung akzeptieren wollten. Die Äusserungen im Beitrag sind heute Schnee von gestern. Das Thema wird in den Medien nicht mehr diskutiert.
Der Unterhalt der Raucherabteile habe die SBB mehrere 100’000 Franken im Jahr gekostet, so heisst es in der Tagesschau vom 10. Dezember 2005. Nebst den Kosten hatte es eher Platz im Raucherabteil als im Nichtraucherabteil, das hiess, dass Nichtraucher:innen manchmal den Gestank erleiden mussten, denn es wurde oft davon erzählt, wie stinkig die Raucherabteile waren. Deshalb freuten sich viele Nichtraucher:innen über die Änderungen.
Heute wird über das Rauchverbot an verschiedenen Schweizer Bahnhöfen diskutiert: Ob man in Zukunft am Bahnhof noch rauchen darf, ist unklar. Im Raum Zürich gibt es beispielsweise schon rauchfreie Bahnhöfe. Wird das später auch Schnee von gestern sein?